Wucherpreis bei ebay?

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Wucherpreis bei ebay?

Hallo,

wenn bei Ebay einen Artikel mit den Sofort-Kauf-Preis angeboten wird, der mehr als doppelt höher ist, als Verkaufs-Preis beim Geschäft, wo der Artikel von ein paar Tagen verkauft wurde,

ist so was rechtlich in Ordnung?




75 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja.

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#2
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das entspricht den guten Sitten in Deutschland? :engel: :???:

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

was heißt "gute Sitten"?

Sie haben alle Möglichkeiten vor dem Kauf bei Ebay Preise zu vergleichen.

Es lebe die freie Marktwirtschaft :banana:

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#4
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

@murgab

Richtig, nur warum tun die Leute das nicht, ich versteh das nicht ?
Nur ein Beispiel von vielen.

http://cgi.ebay.de/24-x-DIET-Dr-Pepper-24-x-0-355l-USA-Kult-Cola_W0QQitemZ290055411551QQihZ019QQcategoryZ114049QQcmdZViewItem

Und den anderen Kram die dieser Händler anbietet, total überzogene Wucherpreise sowie horrente VSk. und die Leute fallen reienweise darauf rein.
Eine Palette von diesen Dosen kostet hier im Supermarkt 10,79 Euro.

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#5
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Sitten. Darunter ist das Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu verstehen. Gemeint ist eine in der Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt ist nichtig (§ 138 BGB ). Ebenfalls nichtig ist ein Verwaltungsakt, der gegen die guten Sitten verstößt (§ 44 Verwaltungsverfahrensgesetz).

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#6
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@murgab Es lebe die freie Marktwirtschaft
Alles hat seine Greznzen

Zu gutten/n.gutten Sitten
Bundesgerichthof:
http://212.18.201.36/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=1&Seite=14&nr=32480&pos=443&anz=3094&Blank=1.pdf
BGB § 138 Abs. 1 Ca, § 817 Satz 2
StVO § 23 Abs. 1 b
Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der
Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung
des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung
gerichtet ist. Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem
Käufer nicht zu.

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#7
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 320x hilfreich)

Es geht hier doch um Preise.
Und da sind die Leute manchmal schon recht dumm.
Schaut mal was dieser Artikel

http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21731&item=290054830488

bei dem SELBEN Verkäufer im Sofortkauf kostet!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#8
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

@Thorsten_1

Sonst hast du aber keine Sorgen.....

Du brauchst nur den Fernseher einzuschalten und die diversen Shoppingkanäle anschauen. Klar bekommst du sehr vieles von dem im Laden billiger. Aber du musst es ja nicht bestellen.
Wenn du zu bequem bist die Wohnung zu verlassen kostet dich das eben etwas mehr, hat doch nichts mit Wucher zu tun. Du bekommst den identischen Artikel im Supermarkt, in der Boutique in der Stadt oder im Internet zu völlig anderen Preisen. Jeder kalkuliert halt seine Preise anders.

Wir bekommen auch manchmal Anfragen nach dem Motto: Beim Discounter gibt es das gerade als Sonderangebot, bekomme ich den Preis bei Ihnen auch? Unsere Antwort ist meist recht kurz: Kaufen sie lieber dort, und am liebsten würden wir noch hinzufügen: auf solche Kunden verzichten wir gern, aber wir bleiben freundlich....

Bei vielen Artikeln ist nicht nur der Preis entscheident, sondern es kommen noch weitere Punkte dazu, Service usw. Viele bestellen halt beim billigsten und staunen dass es den nach paar Monaten nicht mehr gibt wenn sie evtl. Gewährleistungsansprüche geltend machen wollen. Dummerweise denken die wenigsten nicht so weit.

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#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

@thorsten_1: wenn Sie einen Artikel kaufen, welcher 100% teurer ist als im "normalen" Geschäft, dann ist das Ihr "Privatvergnügen".

Wie schon erwähnt, steht Ihnen die Möglichkeit offen, Preise zu vergleichen. Auch beim Kauf in einem Kaufhaus kommt es nicht selten vor, dass der Preis den im Supermarkt um 100% übersteigt.

Sie stellen sich als "unmündiger" Bürger dar, indem Sie Ihre Fehler - hier: Preisvergleich - anderen anlasten.

Ebay ist nun einmal eine Auktionsplattform. Ich habe hier nicht selten Artikel erworben, welche weitaus preiswerter waren, allerdings habe ich die Preise vor dem Kauf abgeglichen.

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#10
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

@schnee-einsiedel

Das gibt es doch nicht, hab mal grad nach geschaut. Solche Dummheit muß bestraft werden, bestes Beispiel das die Leute weder nach links noch nach rechts schauen.
Der bietet das für 12,00 Euro zum Sofortkauf an und geboten in der Auktion wurde 20,50 Euro.
Man kann es nicht glauben. Da muß ich echt sagen, GongGratu für den Händler.


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#11
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@murgab

"..Auch beim Kauf in einem Kaufhaus kommt es nicht selten vor, dass der Preis den im Supermarkt um 100% übersteigt."
Könnten Sie bitte ein paar konkreten Beispiele nennen, wo genau für DIESELBEN Artikel bei einem der Kaufhäuse der Preis um 100% übersteigt.
Ich habe bis jetzt so was nie gesehen...

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#12
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 55x hilfreich)

wenn du bei einem gewerblichen händler gekauft hast steht dir das gesetzliche widerrufsrecht zu!

ansonsten es herrscht freie marktwirtschaft wer vorher nicht vergleicht ist selber schuld !

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#13
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@thorsten

was möchtest du eigentlich hören?

es haben dir ein halbes dutzend leute gesagt, daß ein überhöhter kaufpreis allein nicht sittenwidrig ist.

<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit">http://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit</a>

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#14
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Na das kann ich doch glatt!

Trüffel-Pralinen im ******* am Alex 100 g = 4,95 € im Supermarkt in Spandau 100 g = 1,99 €. Uuuups, sind sogar mehr als 100%

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#15
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@normi
Das, was in Wiki steht, beschäftigt sich im Grunde nur mit BGB § 138 Abs.2 .

Der Abs 1 wird außer Acht gelassen.
Z.B den Fall
http://212.18.201.36/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=1&Seite=14&nr=32480&pos=443&anz=3094&Blank=1.pdf
wird bei WIki nicht erkärt. Bei dem Fall handelst sich u.a. genau um Abs. 1 §138
@murgab
wie wäre mit der genaureren Angaben, wo statt **** die realen Name gäben?

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@Thorsten

Dein Urteil bezeichnet den Vertrag doch lediglich aufgrund des Zweckes des erworbenen gerätes als sittenwidrig. In keinster Weise ist der Kaufpreis sittenwidrig. Insofern ist das Beispiel völlig unpassend. :???:

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#17
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@normi
Der Beispiel wurde gennant, um zu zeigen, dass bei Wiki NUR um Abs 2 handelt. Der Abs 1 wird nicht geklärt.

Es gibt aber andere Beispiele wo genau der Preis eine Rolle spielt, z.B Fall mit ebay & Bahn-Farkarten

http://www.golem.de/0505/38146.html
Lidl-Tickets: Wucherpreise bei eBay (Update)

-- Editiert von Thorsten_1 am 06.12.2006 13:33:39

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#18
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 302x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@Legende wie shcon mal gesagt habe, in Wiki wir gener. Abs. 2 betrachtet.

Ich würde mich auf Abs 1 beziehen, wo um "ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig." geht.

Der Beispiel, wo die Zwangslage oder Willensschwach NICHT relevant sind, habe ich genannt.
Z.B den Fall
http://212.18.201.36/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=1&Seite=14&nr=32480&pos=443&anz=3094&Blank=1.pdf

-- Editiert von Thorsten_1 am 06.12.2006 13:39:23

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#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@thorsten

Bist du ein wenig naiv?

In deinem beispiel bei golem verwendet lediglich ein Pressebericht den Begriff Wucherpreise. In welcher Weise ist das juristisch relevant?

Das ist ungefähr so, als ob in diesem Forum mal wieder jemand *Betrug* schreit.

-- Editiert von normi am 06.12.2006 13:55:50

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#21
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@normi "In deinem beispiel bei golem verwendet lediglich ein Pressebericht den Begriff Wucherpreise. In welcher Weise ist das juristisch relevant?"

Die Frage wird beantwortet, wenn jemand versuchen wird gegen Berichtetes zu verstoßen, sprich, die Tickets doch zu verkaufen

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#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@Thorsten

Eben! Nur weil ein Thorsten oder ein Bericht bei Golem *Wucher* schreit, ist es noch lange keine Wucher im juristischen Sinne.

Daß diese Frage vor Gericht geklärt wird, ist anzuzweifeln, denn ich zitiere deinen Bericht:

Die Bahn AG hatte schon vor dem Verkaufsstart der Lidl-Tickets darauf hingewiesen, dass der Weiterverkauf verboten sei. Das Unternehmen erklärte aber nicht, wie und auf welcher Rechtsgrundlage man dies durchsetzen will - kein Wunder, schon bei den noch heißer begehrten Karten für die Fußballweltmeisterschaft 2006 ist das Wiederverkaufsverbot umstritten.

-- Editiert von normi am 06.12.2006 14:22:29

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#23
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

"___Eben! Nur weil ein Thorsten oder ein Bericht bei Golem *Wucher* schreit, ist es noch lange keine Wucher im juristischen Sinne.___"
Ich schreie nicht. Geschrei von Golem hört man auch nicht. Es gab die Zeiten, dass 0190-Abzokerei auch als Geschrei gegenzeichnen waren von den Menschen, die die Abzocke organisert haben ;-)

Golem spiegelt ein wichtige gesellschafltiche Problem ab.

-- Editiert von Thorsten_1 am 06.12.2006 14:34:57

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#24
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@thorsten

Dann spiel doch den edlen ritter und klage wegen Wucher! Aber verschone uns mit deinem... (denk dir was) :zoff:

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#26
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 302x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#27
 Von 
Thorsten_1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

@Schrumpfgermane
'Tschudligung, Schrumpfgermane, bis jetzt habe eure Persönlichkeiten nicht beurteilt, obwohl man wohl sagen könnte, dass genau die Wucherer u. Abzocker :devilangel:
http://www.pcwelt.de/know-how/online/27079/index3.html
am ehesten solch "Lernresistenz"-Argumentazion verwenden würden.



-- Editiert von Thorsten_1 am 06.12.2006 22:35:18

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#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@Schrupfgermane

Die Beiträge von thorsten werden ja aus juristischer Sicht immer gehaltvoller. Nun versucht er es mit einem Beitrag der PC-WELT wie man hohe preise bei ebay erzielt. Vielleicht verrät er uns noch, wo da der §138 angesprochen wird.

ich weiß, daß manche es nicht verstehen wollen, aber ich schreibe nur noch so sellten hier, daß ich das jetzt auskoste...
:dance:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 302x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@Schrumpfgermane

:respekt:

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