Hilfe!!fristlose Kündigung AN nach Beleidigung,Androhung von Gewalt

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rosenheimer
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Hilfe!!fristlose Kündigung AN nach Beleidigung,Androhung von Gewalt

Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage.
Folgende Situation. Auf der Baustelle habe wir gearbeitet und als mein Chef kommt, schreit er sofort mich an: " Ich will das anders haben, ob ich zu blöd zum arbeiten bin, ich wäre ein Ars...., ein Volltrottel usw." ich habe ihm daraufhin im ruhigen Ton geantwortet, dass er es doch so haben will, wie ich es gemacht hatte. Er ist dadurch noch lauter im Ton geworden und fuchtelt mit der Faust vor meiner Nase und sagt dazu: " ich hau dir in die Fesse du Trottel". Ich habe darauf im ruhigen geantwortet: Versuchen Sie es doch."
Natürlich kann ich unter diesen Umständen nicht mehr in der Firma arbeiten und möchte fristlos am Montag kündigen.
Meine Frage ist jetzt ist es möglich und welche Kündigungsgründe muss ich angeben damit ich keine Sperre vom AA bekomme?
Welche rechtlichen Schritte muss ich einleiten, weil ich gehört habe, dass ein Arbeitsgericht die Zulässigkeit der Kündigung erst überprüft.

Bitte helft mir .

PS: Leider geht der Chef mit vielen Mitarbeitern so um, wenn er "seine 5 Min. hat"

Danke für alle Antworten heute

Gruß Rosenheimer




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rosenheimer

hast du zeugen, die gerichtsfest sind? dann lass dir erst die aussagen SCHRIFTLICH bestätigen BEVOR du kündigst.

die arb.agentur interessiert es nicht, was da vorgefallen ist, wenn keine beweise vorliegen. du bekommst sonst eine sperre alg für 3 monate. ersatzweise kannst du alg2 beantragen, dieses wird um mindestens 30% gekürzt.

das arb.gericht braucht nur dann beweise, wenn der ag ersatzansprüche stellt. es prüft keine kündigung...(ohne klage der gegenseite)

wenn es tatsächlich tätliche angriffe gibt, lass dich krank schreiben und wart ab, was passiert. viell. hast du 'glück' und dein ag kündigt dir...

sunbee



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rosenheimer
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke erst einmal,

ich hatte geschrieben, dass es versuchter Angriff ist. Es gibt auch einen Zeugen für den Vorfall.
Es gibt im §626 BGB eine Klausel, wobei die Frist für eine außerordentliche Kündigung in einem Zeitraum von 14 Tagen erfolgen muss. Ich kann aber in dieser Firma unter diesen Umständen nicht mehr arbeiten, da ich weiß das diese verbalen Attacken immer wieder sein können. Wenn ich mich jetzt daraufhin krank schreiben würde, gebe es keinen Grund dafür, da ich keinen körperlichen Schaden erlitten habe. Was die Psyche betrifft steht auf einem anderen Blatt.

Wenn ich also wegen Beleidigung, Androhung von körperlichen Gewalt kündigen möchte, brauche ich also einen Zeugen?????

Danke für alle Antworten.

Gruß Rosenheimer

1x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... ist es die sache wirklich wert zu kündigen, wenn der typ zu allen so ist, wenn 'er seine 5 min' hat - ich könnte mir vorstellen, dass er sich genau so schnell auch wieder beruhigt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@rosenheimer

genau auf die psyche will ich hinaus. man kann das verhalten als mobbing bezeichnen, ABER das muß bwiesen werden.
der agentur ist es piepwurscht, was du sagst, kündigung= sperre. du brauchtst GERICHTSFESTE beweise. ein zeuge wär aussage gegen aussage ;)

alles andere ist pipifax.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 206x hilfreich)

@ beerless

Wieso hat es Dir 3 Gehälter Abfindung gebracht, kurz vor Ende der Probezeit wegen "Arbeitsmangel" gekündigt zu werden? Weil Du mit der Klage das Ende der Probezeit überschritten hattest, oder wie?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lichtgestalt

gar nicht soo unüblich. auch ich wurde, während einer erkrankung, in d. probezeit gekündigt.
unbegründet natürlich.
vor gericht fragte d. richter, was denn nun der anlass sei, schließlich lägen ja die mails vor, welch gute leistungen die an brächte und die letzte mail so 8 st vor der kündigung...
mein ex ag redete sich um kopf und kragen, 'die is ja krank'

damit gab es dann eine art abfindung u. kündigung zu einem späteren zeitpunkt, damit dann weitere gehälter.
personenbezogene kündigungen sind erst möglich wegen krankheit, wenn die zukunftsprognose schlecht aussieht u. das war damals (noch) nicht der fall.

deshalb plädiere ich, in einigen fällen, auch für eine klage gegen kü während der probezeit u. auch bei weniger als 10 arb.nehmern.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 206x hilfreich)

Hm, hätte ich das mal gemacht. Aber die Klagefrist ist wohl überschritten, ist jetzt etwas mehr als 1 Monat her...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rosenheimer
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen.
Um auf meine Frage oben und auf die Auswirkungen zurück zukommen.
1. eine fristlose Kündigung hat sich mit dem heutigen Tag erledigt! Warum?
Ganz einfach: Meine Firma hat mit fristgemäß zum 15.09.2007 gekündigt(ohne Kündigungsgrund)
2. Bin seit Montag krank geschrieben.
3. Jetzt muss ich nur noch sehen wie ich die letzten Wochen überstehe.

Sicher bin ich wütend über solche Chefs die einen beleidigen, mit Schläge drohen usw.
Aber eins steht fest: IN DIESER FIRMA KANN ICH NIEMANDEN RATEN ZU ARBEITEN!!! Solche kolerischen Chefs gibt es leider zu viele.

Gruß Rosenheimer

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 285.871 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.295 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen