Das Sorgerecht

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Eltern und Kinder schulden einander Beistand und Rücksicht. Das Gesetz spricht den Eltern nicht nur das Recht der elterlichen Sorge zu, sondern gerade die Pflicht , die Kinder zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln zu erziehen und sie in geschäftlichen und anderen Fragen zu vertreten. Elterliche Sorge umfasst somit alle Rechte und Pflichten, die mit der Erziehung und Pflege des Kindes einhergehen, also die rechtlichen Beziehungen zwischen Elternteilen und Kindern.

Im Falle der Scheidung der Eltern stellt sich die wichtige Frage, welcher Elternteil zukünftig diese Aufgabe übernimmt. In Frage kommt grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter zusammen oder das alleinige Sorgerecht eines Teiles.
Zu beachten ist dabei, wie den Interessen und Bedürfnissen des Kindes am besten entsprochen wird und wie die Trennung der Eltern das Kind am wenigsten trifft.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Das Sorgerecht
Seite  2:  Das gemeinsame Sorgerecht
Seite  3:  Das alleinige Sorgerecht
Seite  4:  Die Kriterien des Gerichts
Seite  5:  Das Umgangs- und Besuchsrecht