Inhalt nach Themen
Keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen Klar, Monhaupt und Folkerts - 2/2
AFP vom 15.8.2008   2406 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

"Die drei wissen, wer Buback wirklich erschossen hat"

BGH verweigert Beugehaft für Klar, Mohnhaupt und Folkerts

Rund 30 Jahre lang schlummerte das Rätsel um den RAF-Mord am früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback in den Akten der Bundesanwaltschaft - bis dessen Sohn, Michael Buback, im April 2007 den Fall wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit hob: In einem Fernsehinterview befragte Bubhack den Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock, und der brachte dann seinen früheren Genossen Stefan Wisniewski als möglichen Todesschützen ins Spiel. Die Bundesanwaltschaft leitete daraufhin erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Nun erlitt sie einen Rückschlag: Die Ex-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Monhaupt können nicht mit Beugehaft zu Aussagen über den Mordfall gezwungen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).




Die Begründung des BGH, wonach sich Klar, Mohnhaupt und Folkerts womöglich mit den Aussagen indirekt anderer Taten belasten könnten, weist zurück auf jene mörderische Zeit, die unter dem Begriff "Offensive 77" in die Geschichtsbücher eingegangen ist. Sie begann am 7. April 1977 mit der Ermordung Bubacks, der zusammen mit zwei seiner Begleiter in Karlsruhe vom bislang unbekannten Tätern auf einem Motorrad erschossen wurde.

Die "Offensive" endete am 18. Oktober 1977 mit der "Todesnacht von Stammheim": In dem Gefängnis nahmen sich damals Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe das Leben, nachdem mit der Erstürmung der von Terroristen entführten Lufthansa-Maschine "Landshut" in Mogadischu das Ziel der Offensive, ihre Befreiung, gescheitert war. Zwischen diesen Ereignissen lag unter anderem die Ermordung des Chefs der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, ein misslungener Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft und die Entführung des Arbeitgebepräsidenten Hans Martin Schleyer, der später ermordet wurde.

Nach Vorstellung der RAF war die "Offensive 77" eine einheitliche Aktion. Auch das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart sah das damals so und verurteilte deshalb Klar, Mohnhaupt und Folkerts 1985 unter anderem wegen des Mordes an Buback, ohne die Tatbeteiligung im Einzelnen nachweisen zu können. Weil nun auch nach Ansicht des BGH "sämtliche damaligen Mitglieder der RAF" in die Planung, Vorbereitung und Ausführung der Anschlagserie eingebunden waren, können Klar, Mohnhaupt und Folkerts nun auch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht pochen, da sie sich laut BGH ansonsten mit ihren Aussagen zu noch ungesühnten Verbrechen der Offensive indirekt selbst belasten könnten.

Der BGH verweist dazu etwa auf den Verdacht, dass Folkerts den am 30. Juli 1977 ermordeten Bankier Ponto ausgeforscht hat und dass Mohnhaupt und Klar an einem Raubüberfall auf ein Waffengeschäft am 1. Juli 1977 beteiligt waren und versucht haben könnten, den Waffenhändler zu töten. "Wir wissen, dass die drei wissen, wer Buback wirklich erschossen hat", sagt ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft. Er sagt aber auch, dass den Ex-Terroristen die Androhung von bis zu sechs Monaten Haft nach all den Jahren hinter Gittern vermutlich nicht die Lippen geöffnet hätte. Der Antrag auf Beugehaft sei insoweit auch ein Mittel gewesen, "um alles versucht zu haben". Klar sitzt als einziger der drei seit 1982 noch im Gefängnis. Seine Haftstrafe endet frühestens Anfang 2009. Mohnhaupt wurde 2007 nach 24 Jahren aus der Haft entlassen, Folkerts 1995.

Was den Strafverfolgern bleibt, sind weitere kriminaltechnische Auswertungen 30 Jahre alter Spuren und die Hoffnung, dass der Verfassungsschutz geheime Akten doch noch freigibt. Darin soll die Ex-Terroristin Verena Becker vermutlich auch auf Wisniewski als Todesschützen hingewiesen haben. Michael Buback forderte nun am Freitag den Verfassungsschutz auf, diese Akten nach Karlsruhe zu überstellen. "Alle Seiten sollten dazu beitragen, dass endlich eine Klärung erfolgt", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Hoffnung, dass der eigentliche Mörder seines Vaters doch noch ausfindig gemacht werden kann, hat Buback noch nicht aufgegeben.

15. August 2008 - 14.24 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!



Lesezeichen hinzufügen:
Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen Klar, Monhaupt und Folkerts
  • 2) ´Die drei wissen, wer Buback wirklich erschossen hat`
  • Verfahrensrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

    Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Verfahrensrecht. Sie bestimmen den Preis!
    Die neuesten 4 Antworten zu:
    Gebührenbescheid nach 5 Jahren
    beantwortet von RA Lattreuter für €45
    Prüfung nach GaragenVO NW - Zwei Gebührenbescheide
    beantwortet von RA Ziegler für €30
    Anmeldung Zweitwohnung/Probleme in Frankfurt
    beantwortet von RA Lattreuter für €20
    Versorungsbezüge
    beantwortet von RAin Laurentius für €40
    Mehr Fragen lesen