Hallo, befinde mich in folgender Situation:
Zweitstudium, kein Anrecht auf Bafög, erhalte Wohngeld.
Bestreite Lebensunterhalt durch Ersparnisse und bald zusätzlich durch Jobs.
Lebe in Wohngemeinschaft mit einem Mitbewohner, dieser erhält Bafög.
Meine Frage nun:
Muss ich den Rundfunkbeitrag wirklich zahlen und noch dazu den gesamten?
Beim Antrag auf Befreiung falle ich in keine der dort angegebenen Kategorien.
Es wäre sehr schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Rundfunkbeitrag auch ohne Einkommen zu zahlen?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
ZitatBeim Antrag auf Befreiung falle ich in keine der dort angegebenen Kategorien. :
Dann wirst du auch nicht befreit und bist daher beitragspflichtig.
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Danke für die Antworten!
Das ist ja jetzt die Frage, ob Wohngeld nun als Sozialleistung zählt oder nicht?
Und wenn nicht, habe ich in irgendeiner Form Anrecht auf eine Sozialleistung?
Oder kommt für mich vielleicht auch ein Härteantrag in Frage?
Habe allerdings immer nur gelesen, dass der nur zum Zuge kommen kann, wenn man auf Sozialleistungen verzichtet.
Kennt sich da jemand genauer aus?
Würde mich über Hilfe diesbezüglich sehr freuen!
Zitat:Das ist ja jetzt die Frage, ob Wohngeld nun als Sozialleistung zählt oder nicht?
Beim Beitragsservice nicht.
Zitat:Und wenn nicht, habe ich in irgendeiner Form Anrecht auf eine Sozialleistung?
Da wir weder die Höhe Ihres Einkommens, noch Ihrer Ersparnisse kennen, kennt die Antwort darauf hier niemand.
Bezüglich des Härtefallantrags eventuell mal dort lesen ->
http://www.frag-einen-anwalt.de/Entspricht-Wohngeld-einer-Sozialleistung-nach-22-SGB-II-(GEZ-Befreiung-)---f208053.html
Leicht wird das allerdings und vor allem als Student nicht!
Wohngeld ist nicht in der Auflistung enthalten und für deine Situation wohl die einzige Sozialleistung. http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Informationen_zur_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_und_zur_Ermaessigung.pdf
Härtefall liegt auch nicht vor.
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/index_ger.html
Das BAföG des Mitbewohners befreit dich auch nicht.
Und wenn nicht, habe ich in irgendeiner Form Anrecht auf eine Sozialleistung? Nö. Bafög geht laut Ihrer Aussage nicht, Alg 2 mangels Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt auch nicht und eigentlich steht Ihnen nicht mal Wohngeld zu - das setzt nämlich ein Einkommen voraus.
Vielen Dank für die Antworten und Infos!
Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen müssen. :-(
Du hast Dir deine Frage ja im Prinzip schon selbst beantwortet. Ja, Du wirst zahlen müssen.
Du kannst es ja mal versuchen und denen einen netten Brief schreiben und sagen, dass Du befreit werden möchtest.
Aber das wird wohl wenig erfolgversprechend sein.
Wenn das Studium in Teilzeit erfolgt, wäre ggf. ALG-II möglich. Hierfür müsste das Studium auf Antrag bei der Universität in ein Teilzeit-Studium gewandelt werden. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag wäre dann auch problemlos möglich. Finanziell ist man dann zwar abgesichert, jedoch verlängert sich dadurch natürlich das Studium.
Ansonsten gibt es wohl keinerlei Möglichkeit für eine Befreiung. Mann kann höchstens gegen den Rundfunkbeitrag allgemein vorgehen bzw. die Zahlung versuchen solange aufzuschieben bis ein Urteil zu Gunsten ergeht. Dies erscheint aber sehr fragwürdig.
Im Endeffekt wird wohl der einfachste Weg sein: Bezahlen...
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