Rundfunkbeitrag auch ohne Einkommen zu zahlen?

14. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tallulah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Rundfunkbeitrag auch ohne Einkommen zu zahlen?

Hallo, befinde mich in folgender Situation:
Zweitstudium, kein Anrecht auf Bafög, erhalte Wohngeld.
Bestreite Lebensunterhalt durch Ersparnisse und bald zusätzlich durch Jobs.
Lebe in Wohngemeinschaft mit einem Mitbewohner, dieser erhält Bafög.

Meine Frage nun:
Muss ich den Rundfunkbeitrag wirklich zahlen und noch dazu den gesamten?
Beim Antrag auf Befreiung falle ich in keine der dort angegebenen Kategorien.

Es wäre sehr schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Tallulah):
Beim Antrag auf Befreiung falle ich in keine der dort angegebenen Kategorien.

Dann wirst du auch nicht befreit und bist daher beitragspflichtig.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tallulah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Das ist ja jetzt die Frage, ob Wohngeld nun als Sozialleistung zählt oder nicht?
Und wenn nicht, habe ich in irgendeiner Form Anrecht auf eine Sozialleistung?

Oder kommt für mich vielleicht auch ein Härteantrag in Frage?
Habe allerdings immer nur gelesen, dass der nur zum Zuge kommen kann, wenn man auf Sozialleistungen verzichtet.

Kennt sich da jemand genauer aus?
Würde mich über Hilfe diesbezüglich sehr freuen!

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
Das ist ja jetzt die Frage, ob Wohngeld nun als Sozialleistung zählt oder nicht?


Beim Beitragsservice nicht.

Zitat:
Und wenn nicht, habe ich in irgendeiner Form Anrecht auf eine Sozialleistung?


Da wir weder die Höhe Ihres Einkommens, noch Ihrer Ersparnisse kennen, kennt die Antwort darauf hier niemand.

Bezüglich des Härtefallantrags eventuell mal dort lesen ->

http://www.frag-einen-anwalt.de/Entspricht-Wohngeld-einer-Sozialleistung-nach-22-SGB-II-(GEZ-Befreiung-)---f208053.html

Leicht wird das allerdings und vor allem als Student nicht!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Wohngeld ist nicht in der Auflistung enthalten und für deine Situation wohl die einzige Sozialleistung. http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Informationen_zur_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_und_zur_Ermaessigung.pdf

Härtefall liegt auch nicht vor.
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/index_ger.html

Das BAföG des Mitbewohners befreit dich auch nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Und wenn nicht, habe ich in irgendeiner Form Anrecht auf eine Sozialleistung? Nö. Bafög geht laut Ihrer Aussage nicht, Alg 2 mangels Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt auch nicht und eigentlich steht Ihnen nicht mal Wohngeld zu - das setzt nämlich ein Einkommen voraus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tallulah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten und Infos!

Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen müssen. :-(

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kontrovers8
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Du hast Dir deine Frage ja im Prinzip schon selbst beantwortet. Ja, Du wirst zahlen müssen.

Du kannst es ja mal versuchen und denen einen netten Brief schreiben und sagen, dass Du befreit werden möchtest.
Aber das wird wohl wenig erfolgversprechend sein.

Signatur:

Achte auf Deine Gedanken – sie sind der Anfang Deiner Taten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Wenn das Studium in Teilzeit erfolgt, wäre ggf. ALG-II möglich. Hierfür müsste das Studium auf Antrag bei der Universität in ein Teilzeit-Studium gewandelt werden. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag wäre dann auch problemlos möglich. Finanziell ist man dann zwar abgesichert, jedoch verlängert sich dadurch natürlich das Studium.

Ansonsten gibt es wohl keinerlei Möglichkeit für eine Befreiung. Mann kann höchstens gegen den Rundfunkbeitrag allgemein vorgehen bzw. die Zahlung versuchen solange aufzuschieben bis ein Urteil zu Gunsten ergeht. Dies erscheint aber sehr fragwürdig.

Im Endeffekt wird wohl der einfachste Weg sein: Bezahlen...

2x Hilfreiche Antwort

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