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Regierung will Vermögensaufteilung bei Scheidungen gerechter machen - 1/1
AFP vom 19.8.2008   1456 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Regierung will Vermögensaufteilung bei Scheidungen gerechter machen

Zugewinnausgleich wird neu geregelt

Die Bundesregierung will Ungerechtigkeiten bei der Vermögensaufteilung nach einer Scheidung beseitigen. Das Kabinett werde am Mittwoch eine Neuregelung des so genannten Zugewinnsausgleichs beschließen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag in Berlin. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig anders als bisher die von einem Partner mit in die Ehe gebrachten Schulden mit angerechnet werden, wenn diese bis zur Scheidung gemeinsam abgebaut wurden.




Erschwert werden soll es dem Gesetzentwurf zufolge außerdem, vor einer Scheidung Vermögen beiseite zu schaffen, um dem Partner seinen Anteil vorzuenthalten. Dafür wird festgelegt, dass künftig nicht mehr der eigentliche Scheidungstermin für die Berechnung des Vermögens ausschlaggebend ist, sondern der wesentlich frühere des Scheidungsantrages. Hat eine Ehepartner die Befürchtung, dass der andere Vermögen beiseite schaffen will, kann er künftig zudem vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherung des Vermögens beantragen - etwa durch die Sperrung von Konten.

Die Neuregelung soll mit anderen familienrechtlichen Novellen am 1. September 2009 in Kraft treten. Nach Einschätzung von Zypries dürften vom reformierten Zugewinnausgleich vor allem Frauen profitieren, weil diese oft die wirtschaftlich schwächeren seien. Es bleibe aber bei dem Prinzip des Zugewinnausgleichs, demzufolge der während der Ehe erworbene Vermögenszuwachs unter beiden Partnern je zur Hälfte aufgeteilt wird.

Beschließen soll das Kabinett am Mittwoch außerdem eine Gesetzesänderung, mit der Betreuern älterer und kranker Menschen die Geldgeschäfte für ihre Mündel erleichtert werden. Bislang müssen sie für eine Abhebung oder Überweisung vom Konto des Betreuten eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen, wenn das Kontoguthaben 3000 Euro überschreitet. Diese Regelung entfällt künftig. Durch die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts sei der Betreute aber auch weiterhin vor Missbrauch geschützt, erklärte das Justizministerium.

19. August 2008 - 16.51 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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