PKV schlechter als GKV obwohl Wunsch im Beratungsdokumentation angegeben

14. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gyros
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)
PKV schlechter als GKV obwohl Wunsch im Beratungsdokumentation angegeben

Hallo,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an: Hänschen möchte sich auf Grund selbständigkeit in der PKV versichern. Wichtig ist, dass er in keinem Fall schlechter steht als in der GKV und bei Zahn- und Ambulanter Behandlung zusätzlich noch bessere Leistungen bekommt. Die Behandlungen in Zahn- und Ambulant sind auch wirklich besser.

Nach mehreren Jahren benötigt der Patient eine Psychotherapie und erfährt, dass diese nur zu einem fixen Prozentsatz gezahlt wird, obwohl es in der GKV bei medizinischer Notwendigkeit komplett übernommen wird. Im Gegenzug muss bei der PKV aber kein Gutachten vorgelegt werden. Somit ist der PKV Tarif in diesem Bereich was die reine finanzielle Leistung angeht schlechter als die GKV, wenn auch eventuell nur in diesem einen Bereich.

Im Beratungsbogen wurde als Wunsch angegeben:

Besserer Schutz im Bereich
- ambulant
- Zahn
- Stationär / Kur

Und als Empfehlung durch den Makler:
Bessere Absicherung, wie GKV

Welche Möglichkeiten hätte Hänschen nun? Könnte Hänschen irgendwie durchsetzen, dass die Kosten doch übernommen werden oder könnte Hänschen eventuell den Makler in Haftung nehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
OkabeRintarou
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Laienmeinung: es kommt auf den genauen Wortlaut im Beratungsprotokoll an. Nur weil dort steht "bessere Leistung für X" heißt das ja nicht "auf keinen Fall irgendwo schlechtere Leistungen als in der GKV". Also bitte mal das Protokoll wortwörtlich abtippen oder Scannen und entsprechenden Daten unkenntlich machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gyros
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe es oben bereits wörtlich abgetippt.

Es steht in dem "fiktiven Fall" genau so dort drin: auch in der Auflistung, also meine Wünsche als Punkten untereinander. Wichtig wird hier das Komma sein bei Empfehlung durch den Makler, denn das ist genau was Fritzchen damals besprochen hat mit dem Fantasie-Makler. Er möchte eine Bessere Absicherung in den Bereichen und auf keinen Fall schlechter dastehen als in der GKV.

Durch das Komma wird ein Unterschied gemacht. Ohne Komma könnte man den Satz so verstehen "Bessere Absicherung als in der GKV" mit dem Komma wird die Empfehlung mit 2 Punkten begründet "Bessere Absicherung UND (ansonsten) wie GKV".

Kundenwunsch:
Besserer Schutz im Bereich
- ambulant
- Zahn
- Stationär / Kur

Empfehlung durch den Makler:
Bessere Absicherung, wie GKV

-- Editiert von Gyros am 14.03.2016 22:56

*edit*
Ich sehe gerade sogar noch... Wenn das Komma nicht dort wäre, wäre es ja noch schlechter für den Makler, da er die Empfehlung damit begründet, dass die PKV besser ist als die GKV (ohne weitere Einschränkung).

-- Editiert von Gyros am 14.03.2016 23:03

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

die Differenzkosten kann Hänschen gegenüber der PKV nicht durchsetzen.

Ob er sie gegenüber dem Makler (als Schadenersatz) durchsetzen kann hängt sicher von einer Gesamtbewertung der einzelnen Bereiche und nicht durch Rosinenpickerei eines einzelnen Punktes ab.

Der Bereich "ambulante Versorgung" kann ja durchaus über alles gesehen besser (umfassender) sein, was in der Regel bis auf die Einsteigertarife auch branchenweit zutrifft.

Auch vereinbarte Selbstbehalte und/oder Selbstbeteiligungen müssten bei einem vernünftigen Vergleich rausgerechnet werden.

Wenn es nicht mehr gibt als die oben genannte doch recht pauschale Beschreibung sehe ich die Chance eher als gering an.

SG

Berry

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