MB von Haas / Infoscore

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
dave123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
MB von Haas / Infoscore

Hallo zusammen,

am Samstag habe ich einen MB von RA Haas / Infoscore erhalten.

http://www.pic-upload.de/view-29958874/20160307_102744.jpg.html


Ich habe einige Fragen dazu:

1. Ich würde die Hauptforderung mit Zinsen an den Gläubiger überweisen (ca. 70€)
2. Infoscore hat, so weit ich weiß, auch einen Schufaeintrag über die Hauptforderung, Inkassokosten und RA Gebühren veranlasst. Was kann ich hier dagegen tun?

Vielen Dank für eure Mithilfe

-- Editier von dave123123 am 07.03.2016 11:50




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)

Hallo, ist die Hauptforderung berechtigt und hat vorher schon Briefverkehr mit einem Inkasso statt gefunden, bevor der Anwalt aktiv wurde ? Teilwiderspruch über die 70.20 Euro Inkassokosten ist auf jeden Fall wegen nicht erlaubter Kostendopplung möglich.

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1769 Beiträge, 697x hilfreich)

Du hast extrem viel Glück wegen des Schufaeintrages, da dieser unter 1000 Euro liegt.

Wenn Du die offene Forderung zeitnah begleichst, wird der Eintrag kurze Zeit später gelöscht. Darüber hinaus müssen mind. zwei Mahnungen angekommen sein, damit ein Eintrag gerechtfertigt ist, wenn nicht: sofort an die Schufa einen Brief per Einschreiben senden, und den Eintrag löschen oder sperren lassen, da hier ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vorliegt.

Der Vollständigkeit halber:
•Der Forderungsbetrag darf maximal 1000 Euro betragen.
Die Forderung muss innerhalb eines Monats beglichen sein.
•Der Ausgleich ist der Schufa vom Gläubiger mitzuteilen

Zusatz: Da die Forderung älter ist, sieht das nicht gut aus.

-- Editiert von Albarion am 08.03.2016 00:10

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Ich sehe hier keine Kostendopplung. Allerdings ist es fragwürdig, warum ein Anwalt gebraucht wurde zum Ausfüllen eines Mahnbescheides. Das Inkasso darf nur 25€ Pauschale verlangen und keinesfalls dir 45+9€, die der Anwalt verlangt.
Daneben stünde einmal mehr wohl nur eine Gebühr für ein Schreiben einfacher Art zur Diskussion.

Zu Frage 1: Das wird, sofern du mehrfach erfolglos gemahnt hast, nicht ausreichen. Ich würde bezahlen: die 65€ HF, 2,50€ Mahnkosten, die rund 80 Cent Zinsen oder wie viel es rechnerisch bis heute sind, die 32e Gerichtskosten, 25€ Kosten gemäß §4 RDGEG für den Mahnbescheid und noch 18€ für gebühr Schreiben einfacher Art.

Daneben würde ich eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken (Kostet außer Briefporto nichts). Tenor: Die sind fachlich und sachlich mit dem beantragen von Mahnbescheiden überfordert. Sie müssen dafür zwingen einen Anwalt zu Hilfe rufen. Daher liegen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr vor und denen ist von Amts wegen die Lizenz zu entziehen.

Sobald überwiesen würde ich dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.

Zu Frage 2:
Nichts. Du hast ab Bezahlung Anspruch, dass er erledigt gekennzeichnet wird. Mehr eigentlich nicht. Eventuell löscht die Schufa den aus Kulanz raus. Anspruch hast du darauf nicht wirklich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
dave123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich sehe hier keine Kostendopplung. Allerdings ist es fragwürdig, warum ein Anwalt gebraucht wurde zum Ausfüllen eines Mahnbescheides. Das Inkasso darf nur 25€ Pauschale verlangen und keinesfalls dir 45+9€, die der Anwalt verlangt.
Daneben stünde einmal mehr wohl nur eine Gebühr für ein Schreiben einfacher Art zur Diskussion.
Zu Frage 1: Das wird, sofern du mehrfach erfolglos gemahnt hast, nicht ausreichen. Ich würde bezahlen: die 65€ HF, 2,50€ Mahnkosten, die rund 80 Cent Zinsen oder wie viel es rechnerisch bis heute sind, die 32e Gerichtskosten, 25€ Kosten gemäß §4 RDGEG für den Mahnbescheid und noch 18€ für gebühr Schreiben einfacher Art.
Daneben würde ich eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken (Kostet außer Briefporto nichts). Tenor: Die sind fachlich und sachlich mit dem beantragen von Mahnbescheiden überfordert. Sie müssen dafür zwingen einen Anwalt zu Hilfe rufen. Daher liegen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr vor und denen ist von Amts wegen die Lizenz zu entziehen.
Sobald überwiesen würde ich dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.
Zu Frage 2:
Nichts. Du hast ab Bezahlung Anspruch, dass er erledigt gekennzeichnet wird. Mehr eigentlich nicht. Eventuell löscht die Schufa den aus Kulanz raus. Anspruch hast du darauf nicht wirklich.


Danke für deine Antwort.

Was würde denn passieren, wenn ich die 18€ RA Gebühren nicht bezahle?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Sie werden einige Briefe schicken und meckern. Ob mehr passiert kann dir niemand versprechen. Ich habe noch nicht gehört, dass außer Meckerbriefchen noch irgendwas passiert.

Signatur:

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#6
 Von 
dave123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Kurzes Update: Habe nur die HF + Zinsen + Mahngebühren an den Gläubiger überwiesen. Die Gerichts- und RA- Kosten, sowie auch die anderen Kosten habe ich nicht überwiesen. Bis jetzt kamen nur zweimal Meckerbriefe. Ich halte euch auf dem laufenden :)

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2580 Beiträge, 752x hilfreich)

Hast du Widerspruch gegen den MB eingelegt?
Was ist aus der Schufa geworden?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dave123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Hast du Widerspruch gegen den MB eingelegt?
Was ist aus der Schufa geworden?


Hab Widerspruch eingelegt. Der Eintrag ist verschwunden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dave123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Kommt drauf an, was du willst. Ich habe meine Meinung oben geschrieben, was ich überwiesen hätte. Du hast dich nicht dran gehalten. Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid kann man durchaus einklagen, sowie auch die 25€ Inkasso-Gebühr für das Stellen eines Mahnbescheides.
Ob die wirklich nun klagen oder nicht, weiß ich nicht.
Wenn man die richtigen Argumente vorbringt, könnten sie die Klage zurückziehen. Vielleicht. Oder die Klage wird abgewiesen.
Falls nicht, zahlst du drauf.

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#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wie mepeisen,

schwierig einzuschätzen. Der Vergleichsbetrag kommt der Wahrheit recht nahe, wenn man 32.- € Gerichtskosten, 25.- € Inkassokosten (gerichtlich) und 15.- € Inkassokosten (vorgerichtlich) sowie 3.- Inkassoauslagen (vorgerichtlich) ansetzt.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

@Xipolis: Lies bitte nochmal. Der TE schrieb: " Habe nur die HF + Zinsen + Mahngebühren an den Gläubiger überwiesen. Die Gerichts- und RA- Kosten, sowie auch die anderen Kosten habe ich nicht überwiesen. "

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#13
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Habe nur die HF + Zinsen + Mahngebühren an den Gläubiger überwiesen.


64,94 € + (0,72 € + 0,01 €) + 4,00 €

Zitat:
Die Gerichts- und RA- Kosten, sowie auch die anderen Kosten habe ich nicht überwiesen. "


Für mich scheinen die die von mir vorgenannten Kosten jedenfalls nicht ungerechtfertigt zu sein.

-- Editiert von Xipolis am 21.07.2016 18:00

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