
Gegen die ehemaligen RAF-Terroristen Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar wird keine Beugehaft verhängt. Das entschied am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hatte die Beugehaft beantragt, weil die drei Ex-Terroristen bislang die Aussage zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verweigern. Buback und zwei Begleiter waren im April 1977 in Karlsruhe von zwei bis heute unbekannten Tätern auf einem Motorrad erschossen worden.
Die Bundesanwaltschaft wollte mit Hilfe der Beugehaft gegen die früheren RAF-Mitglieder klären, ob deren ehemaliger Genosse Stefan Wisnieswki beim Mord an Buback der Todesschütze war. Die Ermittlungen gegen den bis dahin in dem Fall nicht beschuldigten Wisniewski waren im April aufgenommen worden, nachdem der frühere RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock gegenüber Michael Buback, dem Sohn des getöteten Generalbundesanwalts, den Verdacht auf Wisniewski gelenkt hatte. Bislang unbekannte Aussagen der früheren Terroristin Verena Becker sollen diesen Verdacht decken. Becker soll die Angaben Medienberichten zufolge bereits 1980 gegenüber dem Verfassungsschutz gemacht haben. Sie selbst wurde durch ein DNA-Gutachten vor wenigen Wochen entlastet.
Klar, Folkerts und Mohnhaupt wurden 1985 unter anderem wegen Mittäterschaft beim Buback-Mord verurteilt, weshalb sie sich eigentlich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht hätten berufen können. Dies steht laut Gesetz Zeugen immer dann zu, falls sie sich mit ihrer Aussage womöglich selbst einer Straftat belasten. Wie der BGH nun entschied, hätten durch die Aussageerzwingung aber womöglich Rückschlüsse auf mögliche Beteiligungen der drei an anderen Taten aus der Zeit des Buback-Mordes gezogen werden können. Deshalb müsse ihnen das Zeugnisverweigerungsrecht eingestanden werden.
Laut BGH enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die drei ehemaligen Terroristen wegen Beteiligung am Buback-Mord Hinweise, dass sie auch an Taten beteiligt gewesen sein können, deretwegen gegen sie bislang noch nicht ermittelt wurde. So soll Folkerts bei der Ausforschung der Lebensumstände des am 30. Juli 1977 ermordeten Bankiers Ponto beteiligt gewesen sein. Bei Klar und Mohnhaupt könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie auch an einem Raubüberfall auf einen Waffenhändler im Juli 1977 beteiligt waren. Eine der dort erbeuteten Waffen hatte Mohnhaupt bei ihrer Festnahme 1982 getragen.
Der Sohn des Opfers, Michael Buback, wollte die Entscheidung "juristisch nicht bewerten". Der Verfassungsschutz solle nun die von der Bundesanwaltschaft erbetenen Akten freigeben, um zu einer Klärung zu kommen, sagte Buback, der die neuen Ermittlungen veranlasst hatte, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstagsausgabe).
15. August 2008 - 12.59 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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