Inhalt nach Themen
Pädophiler Gary Glitter nach Haft wieder zurück in britischer Heimat - 1/6
AFP vom 21.8.2008   2607 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - International

Pädophiler Gary Glitter nach Haft wieder zurück in britischer Heimat

Verurteilter Kinderschänder beendet Odyssee durch Asien

Nach einer fast dreijährigen Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs in Vietnam und einer Abschiebe-Odyssee durch Asien ist der frühere Glam-Rocker Gary Glitter wieder in seine Heimat Großbritannien zurückgekehrt. Der 64-Jährige traf am Freitagmorgen mit einer Thai-Airways-Maschine aus Bangkok auf dem Flughafen London-Heathrow ein. Der Musiker wurde von Polizisten durch das Flughafenterminal geführt. Als er an den dort wartenden Fotografen vorbeikam, hob er eine Hand mit dem Daumen nach oben. Glitter sollte umgehend von der Polizei befragt werden. Die britischen Behörden könnten eine Ausreisesperre gegen den Kinderschänder verhängen.




Der Musiker mit dem bürgerlichen Namen Paul Gadd, der insgesamt 20 Millionen Schallplatten verkaufte, war am Dienstag in Vietnam aus dem Gefängnis entlassen worden. Bei einem Zwischenstopp in Bangkok weigerte er sich am Mittwoch, nach Großbritannien weiterzufliegen. Die thailändischen Behörden schoben ihn daraufhin nach Hongkong ab. Da ihm aber auch dort die Einreise verweigert wurde, kehrte er am Donnerstag nach Thailand zurück und willigte schließlich in die Ausreise ein.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP wollte die britische Polizei Glitter umgehend unter anderem zu seinem künftigen Wohnort und zu möglichen Ausreiseplänen befragen. Die Polizei könnte beantragen, dass dem Pädophilen das Reisen in bestimmte Länder untersagt wird. Auch eine komplette Ausreisesperre wäre möglich. Dazu muss die Polizei vor Gericht ausreichende Beweise vorlegen. Glitter könnte gegen ein mögliches Ausreiseverbot Berufung einlegen. Die britische Innenministerin Jacqui Smith hatte gesagt, sie könne sich schwer vorstellen, dass Glitter noch einmal die Ausreise erlaubt werde. Sie nannte den ehemaligen Rockstar "verachtenswert".

Glitter muss sich binnen drei Tagen in einem Verzeichnis für Sexualstraftäter registrieren lassen. Bei einem Umzug muss er die Behörden unterrichten. Möglicherweise wird ihm verboten, sich Kindern zu nähern oder das Internet zu nutzen. Wöchentlich wird er von einem Beamten besucht und auf sein Verhalten überpüft.

Der Ex-Rockstar, der Anfang der 70er Jahre mehrere Hits hatte und durch ausladende Perücken und glitzernde Bühnenkostüme von sich reden machte, saß wegen Kindesmissbrauchs zwei Jahre und neun Monate in Vietnam in Haft.

1997 war Glitter in Großbritannien schon einmal zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem Kinderpornographie auf der Festplatte seines Computers gefunden worden war. Der Sänger selbst hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. In Großbritannien liegen gegen Glitter derzeit keine weiteren Anschuldigungen vor.

22. August 2008 - 13.20 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!



Lesezeichen hinzufügen:
Strafrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Strafrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Führungszeugnis Belegart 0
beantwortet von RA Boukai für €20
Anklage wegen versuchten Diebstahl
beantwortet von RA Roth für €50
Fahrlässiger Ladendiebstahl - Was soll ich tun?
beantwortet von RAin Stiller für €20
Kinderpornografie / Bedrohung
beantwortet von RAin Pietrzyk für €50
Mehr Fragen lesen