
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Umstellung der betrieblichen Altersversorgung für die bundesweit rund 500.000 Beschäftigten des Caritasverbandes bestätigt. Die Umstellung im Jahr 2002 sei zulässig und eine Zustimmung des Tarifgremiums der Caritas - der Arbeitsrechtlichen Kommission - nicht nötig gewesen, urteilte das BAG am Dienstag. (Az: 3 AZR 383/06)
Wie im öffentlichen Dienst gab es auch bei der Caritas früher ein sogenanntes Gesamtversorgungssystem. Solche Systeme begünstigen in der Regel Arbeitnehmer, die lange Jahre ein geringes, kurz vor der Rente aber ein hohes Einkommen hatten. 2001 wurde im öffentlichen Dienst die Versorgung auf ein Punktesystem umgestellt, das die kirchliche Zusatzversorgungskasse ein Jahr später übernahm. Danach richtet sich die spätere Betriebsrente allein nach den durch Alter und Einkommen gestaffelten Beiträgen des Arbeitnehmers. Für den öffentlichen Dienst hatte das BAG diese Umstellung bereits 2007 gebilligt.
Mit seiner Klage verlangte nun ein bei der Caritas im Kreis Höxter beschäftigter Sozialpädagoge eine Gesamtversorgung nach altem Muster. Nach dem Punktesystem müsse er mit erheblichen Einschnitten rechnen. Es sei auch schon deshalb unwirksam, weil die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas nicht zugestimmt habe. Doch diese Zustimmung sei nicht erforderlich gewesen, urteilte das BAG. Auch nach dem Arbeitsvertrag des Sozialpädagogen habe die kirchliche Zusatzversorgungskasse ihre Satzung eigenständig umstellen dürfen. Ausdrücklich betonte das BAG allerdings, es habe damit nicht über einzelne Berechnungsvorschriften bei der Umstellung entschieden.
19. August 2008 - 17.58 Uhr
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