Ab wann ist Sex legal

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Omnia
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann ist Sex legal

Schönen guten Tag!

Ich wollte mich mal erkundigen ab wann Sex nun legal ist?!? Da sollte es ja aktuell Änderungen der Rechtsnormen etc. gegeben haben!
Also nun meine genau Frage! Ab wann ist sexueller Kontakt erlaubt?
Wo finde ich die dazugehörigen Normen und ab wann wird es strafbar?
Als letztes welche Strafnormen komme da infrage?

Mit freundlichen Grüßen
Omnia




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Ab wann ist sexueller Kontakt erlaubt? <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich sind alle sexuellen Kontakte zu Personen unter 14 Jahren Jahren verboten. Also auch wenn z.b. 2 13 jährige Personen sexuellen Kontakt (Handlungen) haben wäre dies nach 176 StGB zu bestrafen. Hier fehlt es nur dann eben daran das beide nicht strafmündig sind und ein Verfahrenshindernis vorliegt.

Ist eine Person egal ob männlich oder weiblich nun aber 14 oder Älter und nimmt entsprechend Handlungen an einem oder einer 13 Jahre alten Person vor ist die nach § 176 zu ahnden.

§ 182 StGB

bezieht sich Auf die Ausnutzung einer Zwangslage auf die fehlende Einsichtsfähigkeit des Opfers.

Wenn aber demnach eine 15 jährige person und eine 22 jährige Person einvernehmlich sexuellen Kontakt haben, ist dies auch nach § 182 nicht zu bestrafen.

Weitere Auskunft erteilen:

§ 176 StGB
§ 176 a StGB
§ 182 StGB

Da sind derzeit auch noch keine Strafverschärfungen eingetreten.

Was Sie meinen ist die Einführung eines § zur Bekämpfung von sog. Jugendpornographie (Personen 14-18 Jahre) dieser ist aber magels Abdruck in BGBl. noch nicht in Kraft getreten.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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#2
 Von 
Omnia
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich Sie richtig verstehe sind demnach sexuelle Handlungen jeglicher Art zwischen Personen ab bzw. mit 14 Jahren erlaubt!
Theoretisch wäre es möglich, dass eine/ein 14 Jährige/er mit einem/einer 30 Jährigem/n sexuellen Kontakt hat!

Bezüglich der noch nicht in Kraft getretenen Neuerungen:
Werden die noch in Kraft treten?

Mit freundlichen Grüßen
Omnia

-- Editiert von Omnia am 12.10.2008 20:07

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#3
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

VORSICHT ! Eine Person über 21 Jahre sollte lieber, dennoch die Finger von einer Person unter 16 Jahren lassen. Denn es könnte sein,dass ein Gericht sehr genau die Sache überprüfen will,ob eine Person unter 16 Jahren mit einer Person über 21 Jahren den Sex wirklich aus reinen Willen wollte.
Könnte schon Strafbar sein,wenn eine Person über 21 Jahren eine Person unter 16 Jahren nach sexuelle Handlung fragt.

-- Editiert von net-surfer am 12.10.2008 23:09

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#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Könnte schon Strafbar sein,wenn eine Person über 21 Jahren eine Person unter 16 Jahren nach sexuelle Handlung fragt. <hr size=1 noshade>


Strafbar als was?

Wo lesen Sie das denn im StGB oder im Kommentar dazu zusammen.

quote:<hr size=1 noshade> Eine Person über 21 Jahre sollte lieber, dennoch die Finger von einer Person unter 16 Jahren lassen. Denn es könnte sein,dass ein Gericht sehr genau die Sache überprüfen will,ob eine Person unter 16 Jahren mit einer Person über 21 Jahren den Sex wirklich aus reinen Willen wollte. <hr size=1 noshade>


Sicher wird das Gericht bzw. die StA vorab dies sehr genau zu ermitteln haben, es geht dabei aber erstmal nicht darum ob die Person den Sex wollte. Wollte Sie ihn nähmlich nicht wäre dies ja schon nach § 177 als Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung strafbar.

Wird hingehen o.g. (§ 182) beansprucht so ist auch zu prüfen ob der Täter nicht ohne Schuld handelt weil er über Umstände der Einwilligung irrte (§ 16,17 StGB ) sprich gar nicht erkennen konnte dass sein Opfer nicht in der Lage war die Tragweite Ihrer Handlungen einzuschätzen. Letztlich kommt die StA um ein Psychologisches Gutachten wohl nicht drum rum.





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#5
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Rechtsmacher,
es war mehr mein Gedanken von der menschlichen Seite nicht so von der rechtlichen Seite.
Dennoch würde eine Person von über 21 Jahren mit einer Person unter 16 Jahren mehr Probleme am Hals bekommen,dass man lieber die Finger davon lassen sollte. Recht hin oder her,dennoch könnte man schnell ein gerichtliches Verfahren am Hals haben.
Besser ist es eine Person über 21 Jahren lässt sich nur mit einer Person ab 16 Jahren ein.
Denn die Eltern haben immer das Recht eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Bei einer Person ab 16 Jahren würde es nur zu weiteren Ermitlung kommen,wenn die sexuelle Handlung nicht aus freien Willen war,dennoch könnte eine Person über 21 Jahren reichlich Probleme bekommen,wenn eine Person unter 16 Jahre war.
Man könnte also mehr davon aus gehen,dass der Sex erst mit 16 Jahren mehr legal ist,denn dann man mehr nur ein Problem mit den Eltern

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